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   BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90   

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https://dejure.org/1991,1342
BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90 (https://dejure.org/1991,1342)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 3 AZR 186/90 (https://dejure.org/1991,1342)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 (https://dejure.org/1991,1342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition von Vorruhestandsleistungen - Aus der Konkursmasse vorweggenommene Befriedigung der Ansprüche der Arbeitnehmer auf Vorruhestandsgeld - Ansprüche des Arbeitnehmers gegen die Zusatzversorgungskasse - Konkursrechtliche Behandlung der auf die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 57, § 59 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2, § 61 Abs. 1 Nr. 1; VRG § 9 Abs. 1 und 3; BGB § 401 Abs. 2, § 412; Vorruhestandstarifvertrag Bau vom 26.9.1984 § 11
    Berichtigung von Vorruhestandsleistungen im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 529
  • NZA 1991, 509
  • BB 1991, 1052
  • DB 1991, 1386
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Daher konnte die in erster Instanz erfolgreiche Beklagte sich ausschließlich zur Erhebung einer Widerklage der Berufung des Klägers anschließen (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 - ZZP 1989, 199, 201).
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 490/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Vorruhestandsgeld für die letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung sind aus der Konkursmasse als Masseschulden vorweg zu berichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 490/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.09.1988 - 3 AZR 141/87

    Konkursrechtliche Behandlung der auf den Träger der Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Das Recht des Arbeitnehmers, vorweg aus der Masse Befriedigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO verlangen zu können, geht mit den Forderungen auf die Zusatzversorgungskasse nach § 401 Abs. 2 i.V. mit § 412 BGB über (vgl. Urteil des Senats vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG).
  • BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Als Sonderleistung des Arbeitgebers kommt dem Vorruhestandsgeld ebenso wie dem Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes Entgeltcharakter zu (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • LAG Hessen, 13.11.1989 - 14 Sa 296/89

    Einordnung von Vorruhestandsleistungen auf Grund des Vorruhestandstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 1989 - 14 Sa 296/89 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 81/62
    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Parteien den mit einer zulässigen Berufung weiterverfolgten Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ohne daß hierin eine Zurücknahme der Berufung oder ein Verzicht auf sie liegt (BGH Urteil vom 30. Oktober 1963 - VIII ZR 81/62 - NJW 1964, 108).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Zu dieser konkursrechtlichen Einordnung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 186/90 - und - 3 AZR 490/90 - AP Nr. 31, 32 zu § 59 KO) eingehend Stellung genommen.

    Das Recht der Arbeitnehmer, vorweg aus der Masse Befriedigung verlangen zu können, ist als Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO; BGHZ 34, 293, 298) auf den Beklagten übergegangen.

    Die gesetzliche Rangrückstellung für die öffentlich-rechtliche Bundesanstalt für Arbeit ist nicht auf den Beklagten als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien übertragbar (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Urteilen vom 15. Januar 1991 (- 3 AZR 186/90 -, - 3 AZR 490/90 - AP Nr. 31, 32 zu § 59 KO) im einzelnen ausgeführt, daß Vorruhestandsleistungen "Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO sind.

    Das Recht des Arbeitnehmers, vorweg aus der Masse Befriedigung von Ansprüchen auf Vorruhestandsgeld nach § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO verlangen zu können, geht mit den Forderungen auf den Kläger über, da es sich dabei um ein Vorzugsrecht im Sinne von § 401 Abs. 2 BGB handelt (BAG Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG, zu 1a der Gründe; Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 34, 293, 298).

    Diese Vorschrift gilt nur für Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen, die auf die Bundesanstalt für Arbeit nach § 9 Abs. 3 VRG übergegangen sind (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - aaO, zu II 3c der Gründe).

  • LAG Hessen, 17.02.1992 - 16 Sa 1338/91

    Anspruch auf teilweise Erstattung von im Rahmen der Insolvenzsicherung gezahlten

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  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

    Das Vorruhestandsgeld soll den bisher gezahlten Lohn ersetzen und hat als Sonderleistung des Arbeitgebers Entgeltcharakter (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 111/93

    Verjährung der Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen

    Sie haben Entgeltcharakter (BAGE 63, 100 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) und werden tarifrechtlich (BAGE 63, 100 = AP, aaO und Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG) und konkursrechtlich (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO) wie Arbeitsentgelt behandelt.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

    Das Vorruhestandsgeld soll den bisher gezahlten Lohn ersetzen und hat als Sonderleistung des Arbeitgebers Entgeltcharakter (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO , zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 24.08.1990 - 15 Sa 1075/89
    Sie macht im Konkurs des baugewerblichen Arbeitgebers gegen den Konkursverwalter unabhängig davon, ob der Betrieb noch besteht, regelmäßig nur den Differenzbetrag zwischen Erstattungsanspruch gemäß § 10 Abs. 1 VRTV von 90 v.H. und der Insolvenzleistung, also 10 v.H. des gezahlten Vorruhestandsgeldes unter Berücksichtigung von Abzügen gemäß § 14 Abs. 1 TV-VRV, als Masseforderung gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO geltend (vergl. LAG Frankfurt Urteil vom 13.11.1989 - 14 Sa 296/89 , Revision eingelegt - BAG 3 AZR 186/90), was voraussetzt, daß ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers überhaupt besteht.
  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 216/91
    1991 (3 AZR 186/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschiedenen Fall der Pflicht eines Konkursverwalters zur Erstattung des Selbstbehaltes des Vorruhestandsgeldes im Baugewerbe der Klägerin gegenüber nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt dadurch, daß der Vorruhestand des Arbeitnehmers nach der Behauptung der Klägerin erst nach Konkurseröffnung begonnen hat, es sich also nicht um Ansprüche wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung handelt.
  • ArbG Nürnberg, 07.08.2003 - 9 Ca 3159/03

    Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei

    Zudem soll das Vorruhestandgeld den bisher gezahlten Lohn ersetzen und hat als Sonderleistung des Arbeitgebers Entgeltcharakter (BAG Urteil vom 15.01.1991, ZIP 1991, S. 529).
  • LAG Hessen, 03.08.1992 - 11 Sa 1544/91

    Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von tarifvertraglich

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  • OLG Hamm, 24.09.1991 - 27 U 107/91

    Sozialversicherungsträger; Stellung als Absonderungsberechtigter;

  • ArbG Wiesbaden, 14.11.1991 - 4 Ca 1615/91

    Klage gegen den insolventen Arbeitgeber auf anteilige Tragung der

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